Wer Waren ins EU-Ausland verkauft oder von dort einkauft, muss melden. Ab welcher Schwelle, wie und an wen — kurz erklärt.
Intrastat (Intrahandelsstatistik) ist die monatliche Pflichtmeldung über den Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten an das Statistische Bundesamt. Unterschieden wird zwischen Versendung (Warenausgang ins EU-Ausland) und Eingang (Warenzugang aus dem EU-Ausland). Die Meldung ist meldepflichtig, sobald jährliche Schwellenwerte überschritten werden.
Warennummer (KN8), Ursprungsland, Bestimmungsland, Wert, Gewicht, Menge, Art der Beförderung, Geschäftsart. Pro Warenbewegung eine Zeile.
Hanware Intrastat sammelt die meldepflichtigen Belege automatisch und erstellt die Datei für IDEV/eSTATISTIK.core. Manuelle Excel-Listen entfallen.
Mit Hanware ein Klick — und die IDEV-Datei ist da.