Wissen · Intrastat

Intrastat — die EU-Warenstatistik.

Wer Waren ins EU-Ausland verkauft oder von dort einkauft, muss melden. Ab welcher Schwelle, wie und an wen — kurz erklärt.

Definition

Intrastat (Intrahandelsstatistik) ist die monatliche Pflichtmeldung über den Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten an das Statistische Bundesamt. Unterschieden wird zwischen Versendung (Warenausgang ins EU-Ausland) und Eingang (Warenzugang aus dem EU-Ausland). Die Meldung ist meldepflichtig, sobald jährliche Schwellenwerte überschritten werden.

Meldeschwellen (Stand 2026)

  • Versendung — Meldepflicht ab 500.000 EUR Vorjahresumsatz EU-Ausland
  • Eingang — Meldepflicht ab 800.000 EUR Vorjahres-Bezug aus EU-Ausland
  • Meldetermin: 10. Werktag des Folgemonats
  • Übermittlung über IDEV-Online oder eSTATISTIK.core

Was gemeldet wird

Warennummer (KN8), Ursprungsland, Bestimmungsland, Wert, Gewicht, Menge, Art der Beförderung, Geschäftsart. Pro Warenbewegung eine Zeile.

Intrastat in Hanware

Hanware Intrastat sammelt die meldepflichtigen Belege automatisch und erstellt die Datei für IDEV/eSTATISTIK.core. Manuelle Excel-Listen entfallen.

Intrastat ohne Excel.

Mit Hanware ein Klick — und die IDEV-Datei ist da.